Verkehrskonzept für den Güterverkehr

Foto: Deutsche Bahn AG/Claus Weber

Umleitungen für den Güterverkehr

Die Bahnstrecke Hamburg–Berlin ist nicht nur für den Personenverkehr von großer Bedeutung, sondern auch für den Schienengüterverkehr. Insbesondere für den Seehafenhinterlandverkehr ist die Strecke Hamburg–Berlin von großer Relevanz: Denn viele Güterzüge aus den norddeutschen Häfen nutzen die Strecke zwischen den beiden größten deutschen Städten, um Waren in die Wirtschaftsräume in Mittel- und Ostdeutschland sowie ins angrenzende Ausland zu befördern. Aufgrund der Generalsanierung der Strecke Hamburg–Berlin muss der Güterverkehr vom 1. August 2025 bis zum 30. April 2026 umgeleitet werden.

Wie können Güterzüge umgeleitet werden?

Güterzüge zwischen Hamburg und Berlin werden ab dem 1. August 2025 bis zum Ende der Generalsanierung am 30. April 2026 umgeleitet. Ein Teil der Züge kann über Uelzen und Stendal umgeleitet werden. Weiterhin sind jedoch auch Umleitungen über Rotenburg (Wümme) und Verden (Aller) vorgesehen. Diese werden im weiteren Fahrtverlauf über Hannover und Magdeburg in Richtung Berlin geleitet. Güterzüge aus Richtung Rostock können über Neustrelitz in Richtung Berlin geführt werden. Eine Erreichbarkeit der deutschen Häfen für Güterverkehre auf der Schiene ist somit auch während der Bauarbeiten gewährleistet.

Das Umleitungskonzept wurde den Eisenbahnverkehrsunternehmen am 22. Januar 2025 bei einem Termin in Berlin detailliert vorgestellt.

Gleisanschließer

Durch die Bauarbeiten zwischen Hamburg und Berlin sind nur die Güterzüge betroffen, die zwischen beiden Metropolen verkehren – auch Unternehmen, die einen Gleisanschluss an der Strecke haben und ihre Logistik über die Bahnstrecke Hamburg–Berlin abwickeln, sind durch die Sperrung betroffen. Für die betroffenen Gleisanschließer hat die DB individuelle Lösungen gefunden, die eine Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit sicherstellt.