Häufige Fragen und Antworten

In unserem FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Generalsanierung Hamburg–Berlin 2025/2026 und den daraus resultierenden Fahrplanauswirkungen für den Regional- und Fernverkehr. Das FAQ wird sukzessive um weitere Fragen ergänzt.

Generalsanierung 2025/2026

Wann wird die Generalsanierung Hamburg–Berlin umgesetzt?

Die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin wird von August 2025 bis einschließlich April 2026 stattfinden. Im Zuge dessen wird die Bahnstrecke für den Personen- und Güterverkehr voll gesperrt.

Arbeitet die Bahn während der Sperrung durchgehend auf der gesamten Strecke?

Ja, die Arbeiten werden durchgehend auf der gesamten Strecke stattfinden. Der Zugverkehr wird umgeleitet oder durch einen leistungsstarken Ersatzverkehr ersetzt. Wir prüfen aktuell jedoch gemeinsam mit unseren Projektpartnern, ob einzelne Teilabschnitte schon früher wieder befahren werden können.

Was wird während der Generalsanierung Hamburg–Berlin alles gebaut?

Im Rahmen der Generalsanierung werden umfangreiche Bauarbeiten an der Strecke Hamburg–Berlin umgesetzt. Stand November 2024 ist geplant, rund 200 Weichen und 180 Kilometer Gleis zu erneuern. Zudem werden 6 zusätzliche Überleitstellen eingebaut und Maßnahmen an 28 Verkehrsstationen realisiert. Zwischen Hamburg und Büchen sowie zwischen Nauen und Berlin wird die Strecke zudem mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS ausgestattet - zwischen Büchen und Nauen wird die bestehende LZB-Technik umfangreich modernisiert und ab Anfang der 2030er Jahre durch ETCS ersetzt.
Darüber hinaus werden entlang der Strecke Funkmasten gebaut, um die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen besseren Mobilfunkempfang für die Fahrgäste zwischen Hamburg und Berlin zu schaffen.

Warum konnten die Bauarbeiten 2024 nicht mit den Bauarbeiten 2025/2026 gebündelt werden?

Die Baumaßnahmen im Jahr 2024 waren zwingend erforderlich, damit Züge weiter mit voller Geschwindigkeit auf der Strecke Hamburg–Berlin fahren können. Wegen des technischen Zustands einiger Anlagen waren die Arbeiten, die im Dezember 2024 pünktlich abgeschlossen wurden, nicht verschiebbar. Ab August 2025 ist die umfassende Generalsanierung der Strecke mit einem enormen Bauvolumen vorgesehen. Ein Projekt diesen Umfangs braucht ausreichend Vorlauf und konnte deshalb nicht vorgezogen werden. Nach Abschluss aller Arbeiten Ende April 2026 sind zwischen Hamburg und Berlin für mehrere Jahre keine größeren Baumaßnahmen mehr notwendig.

Warum wird die Strecke nicht für höhere Geschwindigkeiten von mehr als 230 km/h ausgelegt?

Die Auslegung einer Strecke für höhere Geschwindigkeiten von mehr als 230 km/h zieht automatisch größere und weitere Anpassungen bspw. beim Oberbau mit sich. Dafür braucht es Planrecht. Dies erfordert einen längerfristigen Genehmigungsprozess. Ferner sind Ausbaumaßnahmen mit Kosten verbunden. Es bedarf daher einer Abwägung, inwieweit der Nutzen der Geschwindigkeitserhöhung auf der Strecke, das lange Verfahren, die Kosten sowie die zusätzlichen Belastungen des Systems übersteigt.

Wird der Schallschutz für Anwohnende an der Strecke Hamburg–Berlin ausgebaut?

Da es sich bei der Generalsanierung nicht um eine Ausbaumaßnahme handelt, also weder ein zusätzliches Gleis gebaut noch die mögliche Geschwindigkeit auf der Strecke erhöht wird, wird es keinen zusätzlichen Lärmschutz an der Strecke geben. Allerdings werden im Bereich Wohltorf/ Aumühle bestehende Lärmschutzwände auf knapp 5 Kilometern Länge saniert und in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen neu gestaltet.

Werden Maßnahmen umgesetzt, um die Fahrzeit auf der Verbindung Hamburg–Schwerin künftig zu beschleunigen?

Durch den Bau der Zweigleisigkeit im Bahnhof Hagenow Land im Jahr 2024 konnte der Fahrplan in der Relation Hamburg–Schwerin–Rostock stabilisiert werden. Auch die Reisezeiten konnten geringfügig verkürzt werden. Zugüberholungen, die in Büchen zu einer Standzeit führen, werden auch langfristig stattfinden.

Warum wurde nicht zunächst eine Alternativstrecke durch zusätzliche Gleise erweitert und danach die bestehenden Gleise erneuert?

Dadurch hätten sich die gesamten Baumaßnahmen zeitlich stark verzögert, weil für den Neubau von Gleisen in Deutschland ein Planfeststellungsverfahren nötig ist. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren ist ein sehr umfangreicher Prozess. Die vorher notwendigen Planungen und die Erstellung notwendiger Gutachten dauern mehrere Jahre.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Generalsanierung Hamburg–Berlin habe?

Bei Fragen steht Ihnen die Projektkommunikation für die Generalsanierung Hamburg–Berlin gerne zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Ersatzverkehr und Umleitungskonzept

Wie wird der Ersatzverkehr organisiert? Wer ist der Aufgabenträger?

Das Verkehrskonzept für den Ersatzverkehr (EV) wird in enger Abstimmung zwischen der DB InfraGO, den Aufgabenträgern und den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erarbeitet. Die EVU holen Angebote für die Erbringung von EV-Leistungen ein und beauftragen ein Busunternehmen, das die Ersatzverkehre dann fährt.

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist immer das jeweilige Bundesland. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) als Aufgabenträger, die NAH.SH ist als Aufgabenträger für das Land Schleswig-Holstein zuständig. Für Hamburg ist dies der hvv und für Berlin und Brandenburg der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. In Sachsen-Anhalt kümmert sich die NASA um den Nahverkehr, in Niedersachsen sind die LNVG und der RVB verantwortlich. Im Fernverkehr gibt es keine Aufgabenträger, da dieser eigenwirtschaftlich agiert und sich entsprechend über Fahrgeldeinnahmen selbst finanziert.

Wie komme ich während der Generalsanierung an mein Ziel?

Während der Generalsanierung Hamburg–Berlin wird auf der Hauptstrecke via Ludwigslust und Wittenberge kein Zugverkehr möglich sein. Der Fernverkehr zwischen Hamburg und Berlin wird via Uelzen/ Stendal umgeleitet. Der Nahverkehr wird durch einen leistungsstarken Busersatzverkehr ersetzt. Auch der Zugverkehr zwischen Hamburg und Schwerin wird stark beeinträchtigt. Das detaillierte Ersatzverkehrskonzept finden Sie auf unseren Unterseiten zum Verkehrskonzept.

Fahren die Ersatzbusse zur gleichen Zeit, wie die Züge, die sie ersetzen?

Fahrgäste müssen im Ersatzverkehr mit längeren Reisezeiten rechnen, denn die Fahrzeiten der Busse und der Züge unterscheiden sich teils deutlich. Auch lassen die Straßenzustände mitunter keine direkte Verkehrsführung zu. Daher passen sich auch die Abfahrtszeiten der Busse an. Von einigen Knotenpunkten fahren verschiedene Ersatzbuslinien, um den Fahrgästen ein möglichst großes Angebot zu bieten, an ihr Ziel zu gelangen.

Wie wird damit umgegangen, wenn die Busse im Stau stehen?

Um Verzögerungen auszugleichen, werden zeitliche Puffer im Fahrplan berücksichtigt. Bei längeren Verzögerungen muss jedoch der Folgetakt genutzt werden, weil Anschlussverbindungen nur begrenzt lange warten können.

Wie funktioniert das Ticketsystem für den Ersatzverkehr?

Ein Einstieg in die Ersatzbusse ist nur mit gültigem Ticket gestattet. Auch für den Ersatzverkehr gelten die üblichen, meist digitalen Vertriebswege. Darüber hinaus können Reisende auch während der Bauarbeiten auf der Bahnstrecke Hamburg–Berlin ein Ticket am Automaten oder im Reisezentrum erwerben. Dieses gilt dann für den Ersatzverkehr statt für den Zug.

Wird der Ersatzverkehr immer auch an den Bahnhöfen halten oder sind andere Haltestellen geplant, die für den Straßenverkehr sinnvoller sind?

Das Verkehrskonzept wurde in enger Abstimmung mit den Aufgabenträgern der Länder erarbeitet. Im Normalfall halten die Busse im direkten Umfeld der Bahnhöfe. Wenn es günstige Lagen für die Anbindung an den Straßenverkehr oder das vorhandene ÖPNV-Angebot gibt, werden teilweise auch Haltestellen abseits der Bahnhöfe gewählt.

Können in den Ersatzbussen Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle mitgenommen werden?

Die Ausrüstung der Busse mit Heckgepäckträgern zur Fahrradmitnahme hat die DB bereits während anderer Baumaßnahmen getestet. Während der Generalsanierung der Strecke Hamburg–Berlin können die Ersatzbusse damit jedoch nicht ausgerüstet werden. Wesentliche Gründe sind die dann erforderlichen, längeren Haltezeiten sowie haftungsrechtliche Fragen. Gleichwohl prüft die DB InfraGO gemeinsam mit den für den Nahverkehr zuständigen Aufgabenträgern, auf welchen Relationen eine Fahrradmitnahme realisierbar ist. Grundsätzlich gilt im Ersatzverkehr ebenso wie in Zügen: Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.

In den Gelenkbussen, die im Ersatzverkehr zum Einsatz kommen, gibt es zwei ausgewiesene Flächen mit Einstiegshilfe für Rollstühle und Kinderwagen, in den Solobussen ist dafür eine sogenannte Sondernutzungsfläche ausgewiesen.

Wie finde ich meinen Ersatzbus am Bahnhof?

Der Weg zwischen den Bahnsteigen und den Ersatzhaltestellen ist deutlich über ein einheitliches Wegeleitsystem in unserem signalstarken Verkehrspurpur ausgeschildert. Reisende können sich an jedem Punkt in das System einklinken und finden so ihren Weg zur Ersatzhaltestelle und, bei Bedarf, zurück zum Bahnsteig.

Schließt die Totalsperrung auch die S-Bahn in Hamburg mit ein?

Die S-Bahn Hamburg ist von der Generalsanierung der Strecke Hamburg–Berlin grundsätzlich nicht betroffen und kann planmäßig zwischen Aumühle und Hamburg verkehren. Allerdings wird es aufgrund von einer parallelen Brückenbaumaßnahme im Hamburger Stadtgebiet für zwei Wochen im Oktober 2025 während der Herbstferien einen Ersatzverkehr mit Bussen im Abschnitt Berliner Tor - Billwerder/ Moorfleet geben. Die entsprechenden Brückenbauarbeiten sind dringend notwendig, weil die Bauwerke ihr technisches Nutzungsende erreicht haben, und können daher nicht verschoben werden. Hierzu werden die Fahrgäste rechtzeitig informiert.

Warum ist während der Bauarbeiten Hamburg–Berlin kein Zugverkehr auf der Strecke von Wittenberge nach Osterburg möglich?

Personenzüge müssen bereits in Osterburg enden, weil das Stellwerk Wittenberge während der Generalsanierung abgeschaltet wird. Somit sind keine signalbedienten Fahrten möglich, die aber eine zwingende Voraussetzung für besetzte Personenzüge sind. Ein (temporäres) Stumpfgleis kann in Wittenberge ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden, weil die Bautätigkeit inkl. Baulogistik dies nicht ermöglicht.